von 1982, in dem sie mir mitteilte, Walter Stürm habe von nun an sie mit seiner Verteidigung betraut. freigesprochen und 1983 erhielt ich eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft. ANZEIGE Wie war es dazu gekommen? Ich war nach meinem Rauswurf aus dem Anwaltskollektiv weiterhin Stürms Anwalt und gleichzeitig nahmen unsere Kampagnen gegen Isolationshaft immer mehr Fahrt auf. Ich wehre mich bis heute gegen den Vorwurf, wir hätten Stürm damals idealisiert. Ich jedenfalls kann von mir sagen, dass ich das nie tat. Aber ich bestreite auch nicht, dass wir von ihm profitierten – und er von uns. Wie breit die Unterstützung für ihn und seinen Kampf gegen die Isolationshaft damals war, mag ein Aufruf veranschaulichen, der am 28. Juni 1980 als ganzseitiges Inserat im Tages-Anzeiger erschien: Initiiert von Hans Stürm, dem Filmemacher und Cousin von Stürm, hiess es darin: «Angesichts der menschenverachtenden Haftbedingungen haben wir Walter Stürms Flucht tatkräftig unterstützt, resp. gutgeheissen.» Unterzeichnet war der Aufruf von fünfzig Personen, unter ihnen fanden sich Prominente wie der Journalist Niklaus Meienberg, der Psychoanalytiker Paul Parin, die Schriftstellerin Isolde Schaad oder der Filmregisseur Villi Hermann, aber auch so genannt ‹einfache Leute›, die als Arbeiter*innen, Lehrer*innen oder Angestellte tätig waren. Und dann wurden Sie verhaftet. Ja genau, kurz darauf, im August 1980, wurde ich verhaftet, weil im Keller des Hauses meiner Tante in Nyon Diebesgut, Einbruchswerkzeuge und Waffen gefunden wurden. Die Dinge konnten die Untersuchungsbehörden eindeutig Walter Stürm zuordnen. Mich beschuldigte man der Mitwisserschaft, doch 1982, im Prozess, wurde ich vollumfänglich Zu jenem Zeitpunkt waren Sie also schon nicht mehr Stürms Anwalt. Aber gehen wir noch mal zurück, wie es dazu gekommen ist… Im Dezember 1980, mitten in der Zeit der Jugendrevolte, als Stürm wieder einmal in Regensdorf in Haft sass, schafften wir es sogar, dass es vor dem Gefängnis eine grosse Demonstration gab und gleichzeitig drinnen eine Revolte ausbrach. Einige Monate später, nach Ostern 1981, als Stürm wieder einmal ausgebrochen und mit dem Zettel «Bin Ostereier suchen gegangen» berühmt geworden war, kontaktierte er mich auf Umwegen. Er schlug mir ein Treffen an seinem Fluchtort in Südfrankreich vor. Ich fuhr hin, hatte ihm zuvor schon in einem Brief den Vorschlag unterbreitet, er solle sich für einige Jahre nach Südamerika absetzen, danach zurückkommen und sich den Behörden stellen. Im Gegenzug würde ich alles dafür tun, dass er eine milde Strafe bekäme. Stürm erschien nicht, er hatte den Vorschlag offenbar in den falschen Hals bekommen. Es wäre unser letztes Treffen gewesen, das ich mit ihm noch als sein Anwalt gehabt hätte. Im Jahr darauf, im Herbst 1982, bekam ich dann Barbara Hugs besagten Brief. Die Chronologie im Film, die 1980 mit Barbara Hug als Stürms Verteidigerin während der Zürcher Jugendunruhen beginnt, stimmt also nicht? Nein, offensichtlich nicht, ich habe den Film jedoch noch nicht gesehen. Aber ich habe nichts gegen die Freiheit der Fiktion…