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Möglichkeiten verzichten; in der Schweiz sind über 90 Prozent aller Haushaltungen am Internet angeschlossen. Dieses steht an erster Stelle in der Mediennutzung, gefolgt von den traditionellen Medien Radio, Fernsehen, Zeitungen. Die aktuelle Medienszene zeigt: die heutige, der analogen Welt entstammende Unterscheidung zwischen Service public-Medien und privatem TV ist zu eng gegriffen. – arttv.ch hat von Anfang an, seit 2004, diese Veränderungen der helvetischen Medienlandschaft antizipiert, und ist heute im Wesentlichen ein Mini-Service-public im Bereich der Kulturvermittlung und Kulturinformation. Neben dem Kerngeschäft versteht sich arttv.ch aber auch als Unternehmen, das auf Wunsch Low-Budget-Auftragsproduktionen übernimmt und damit Zusatznutzen und zusätzliche Einnahmen generiert. Allerdings bleibt die Finanzierung von arttv.ch ein Problem; dies hat sich auch im vergangenen Jahr gezeigt. Deshalb befasst sich der Vorstand regelmässig mit der Frage, wie arttv.ch künftig eine verlässliche Finanzierungsgrundlage erhalten könnte. g n u t i e Z p o o C © Konkurrenzdenken beherrscht die aktuelle Mediendiskussion Auf politischer Ebene wird zurzeit heftig über die künftige Ausrichtung der helvetischen Medienlandschaft debattiert. Im Fokus stehen grundsätzliche Fragen: Wie soll ein „Service public“ im Medienbereich künftig aussehen? Was soll er beinhalten? Wer sind die Leistungsträger? Welche andern Anbieter könnten auch „Service public“-Leistungen neben der SRG erbringen? Doch hier stösst man rasch an Grenzen. Die Gesetzgebung geht immer noch vom traditionellen Radio und Fernsehen aus. Dabei gibt es schon seit geraumer Zeit neue Kanäle, die hochprofessionell daher kommen, aber ausschliesslich über das Internet verbreitet werden. Dazu gehört ebenfalls arttv.ch. Seit einigen Jahren erhalten auch private Medienhäuser Anteile aus dem Gebührentopf; die 13 konzessionierten Regionalfernsehen der Schweiz müssen nur noch 30 Prozent ihres Aufwands selbst finanzieren. Für die restlichen 70 Prozent kommt der Gebührenzahler auf. arttv.ch ist von dieser Möglichkeit ausgeschlossen – ausser man würde die gesetzlichen Vorgaben ändern. Höchst wichtig: eine neue Medienordnung in der Schweiz – eine Chance für arttv.ch In seinem „Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien“ fordert der Bundesrat die Erarbeitung eines neuen Mediengesetzes, welches die neuen Entwicklungen vor allem im digitalen Bereich berücksichtigt:

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