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„Der Bundesrat erachtet die bestehenden Zielvorgaben der Bundesverfassung als geeignete Grundlage für die zukunftsträchtige Ausgestaltung der Medienordnung in einem digitalisierten Umfeld. Auch in der digitalen Welt ist die Schweiz auf ein vielfältiges, die Minderheiten berücksichtigendes, kontinuierliches und einforderbares audiovisuelles Angebot angewiesen, welches die Bereiche Bildung, kulturelle Entfaltung, freie Meinungsbildung und Unterhaltung umfasst. Auch wenn Radio und Fernsehen als Vektoren relevant bleiben, scheint es nicht mehr zeitgemäss, den gebührenfinanzierten Service public auf diese Verbreitungsformen zu © konzentrieren. Um die gesamte Bevölkerung – namentlich auch das junge Publikum – zu erreichen, muss sich der Service public den wandelnden Nutzungsgewohnheiten anpassen können. Der Bundesrat erachtet es mittelfristig als sinnvoll, die Gesetzeslücke im Online-Bereich zu schliessen und das Radio- und Fernsehgesetz hin zu einem Gesetz über elektronische Medien anzupassen.“ – Dieses neue Mediengesetz dürfte somit eine neue Chance für arttv.ch darstellen. Ich appelliere deshalb an unsere Freunde und Mitglieder, diese Entwicklung aktiv zu verfolgen und unsere An- liegen in der öffentlichen Debatte zu thematisieren. Partnerschaftliche Partizipation - Service public für morgen Daraus folgt, dass wir in unserem kleinen Land mit begrenzten Mitteln an Stelle von Konkurrenz die Partnerschaft suchen sollten. Ein Beispiel: Sogar die mächtige SRG erhebt immer noch den Anspruch, über alle Sendungen und Programme, die auf ihren Kanälen laufen, allein zu bestimmen und diese redaktionell allein zu verantworten. In einem Modell „partnerschaftliche Partizipation“ gäbe sie einen Teil dieser Macht ab, indem sie unabhängigen Anbietern auf SRF TV-Kanälen Sendefenster zur Verfügung stellte, die diese

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