Hat gewählt: Die Fachjury 2017 Grosser HandlungsbedarfDie Rahmenbedingungen für Filmschaffende in der Innerschweiz sind schwierig. So zeigt ein Vergleich der Pro-Kopf-Beiträge in der Filmförderung nach Regionen der Schweiz auf, wie gross der Handlungsbedarf hier ist: Aufgrund der fehlenden kantonalen Beiträge fliessen die Filmförderungsgelder des Bundes vorwiegend in andere Regionen. Eine Folge davon ist die Abwanderung der dort ausgebildeten Filmschaffenden in Regionen, wo die Voraussetzungen für die professionelle Tätigkeit besser sind. Die Albert Koechlin Stiftung hat deshalb im Sinne ihres Engagements für die Innerschweizer Kultur einen Innerschweizer Filmpreis und einen Innerschweizer Nachwuchs-Kurzfilmwettbewerb lanciert. Die beiden Preisausschreibungen bilden eine Ergänzung zu den Filmförderungszielen der Innerschweizer Kantone. Filmpreis und KurzfilmwettbewerbDer Innerschweizer Filmpreis der Albert Koechlin Stiftung anerkennt bereits Geleistetes, spornt an, schafft Freiräume und ermöglicht neue Projekte, so steht es in der Ausschreibung. Und darum wird erstmals am Wochenende vom 4. und 5. März 2017 der Innerschweizer Filmpreis vergeben. Er ist auf eine Ausführung alle zwei Jahre angelegt. Prämiert werden Innerschweizer Filme, die in den letzten zwei Jahren vor der jeweiligen Preisübergabe entstanden sind. Bereits zum zweiten Mal ausgeschrieben wird der Innerschweizer Nachwuchs-Kurzfilmwettbewerb – ein Ideenwettbewerb, der zukünftige Filmschaffende am Anfang ihrer beruflichen Tätigkeit bei der Realisierung ihres ersten oder zweiten Filmes unterstützt. Er ist auf Kurzfilmprojekte sämtlicher Kategorien von unter dreissig Minuten Länge angelegt. Auf der Basis eingereichter Exposés werden vier Projekte mit je 15’000 CHF prämiert und bei der Weiterbearbeitung gefördert. In der anschliessenden Schlussrunde wird ein Projekt mit maximal 50’000 CHF zur filmischen Umsetzung unterstützt. Die Ausschreibung erfolgt jährlich.